Darum nein

Argumente

Heute leisten vermögende Personen in der Schweiz über die progressiven Einkommens- und Vermögenssteuern bereits einen bedeutenden Beitrag an die öffentliche Hand. Bemerklich ist, dass von den OECD-Staaten nur zwei weitere Staaten überhaupt eine Vermögenssteuer kennen. Die Initiative würde in der Schweiz eine im globalen Kontext seltene Situation kreieren – die Kombination von hoher Erbschaftssteuer und breiter Vermögenssteuer. Mit Blick auf Europa wäre dann einzig das Hochsteuerland Frankreich noch unattraktiver als die Schweiz.

Eine Erbschaftssteuer wird Zusatzerträge bringen, doch die im internationalen Vergleich enorm hohe Steuerbelastung wird zu einer Abwanderung von Wohlhabenden führen. Der Schweiz entgeht dadurch ein hohes Steuersubstrat und damit auch Ertrag bei den Einkommens- und Vermögenssteuern. Netto verlieren Bund, Kantone und Gemeinden mit der Initiative über 2 Milliarden Franken pro Jahr.

Bei solchen Steuerertragsverlusten müssten entweder staatliche Ausgaben reduziert oder die Steuern für die hinterbliebenen Personen erhöht werden. Auf kantonaler Ebene ist zum Beispiel mit allgemeinen Steuererhöhungen von fast einem Sechstel zu rechnen. Das trifft alle Einwohnerinnen und Einwohner schwer.

Schwer belastet werden durch die Initiative insbesondere die mittleren und grösseren Schweizer Familienunternehmen, von denen viele einen Unternehmenswert von 50 Millionen Franken übertreffen. Das Modell des über mehrere Generationen familiengeführten Unternehmens wird faktisch zerstört, weil das Vermögen aus gebundenem Betriebskapital besteht und nicht aus liquiden Mitteln.

Bei diesen Unternehmen resultiert im Übergabeprozess an die Nachkommen eine dermassen hohe Steuerbelastung, dass in vielen Fällen substanzielle Firmenanteile an Dritte verkauft werden müssen. Der Verkauf an ausländische Investoren und Unternehmen ist dabei die realistischste Option. Scheitert der Verkauf oder die Kapitalbeschaffung, bleibt nur die (Teil-)Liquidierung der Betriebe unter Inkaufnahme von Arbeitsplatz-Verlusten.

Bei den Unternehmen, die sich im Grenzbereich des Schwellenwertes von 50 Millionen Franken bewegen, entzieht die Initiative den Unternehmen genau die Finanzmittel, die sie brauchen, um den Umbau zu nachhaltigeren Technologien und Produkten erfolgreich fortzuführen.

Die Initiative löst entweder eine Verkaufswelle bei mittleren und grossen Familienunternehmen aus oder führt zu einer starken Reduktion von deren Investitionen und Beschäftigung. Damit zerstört die Initiative der JUSO einen wichtigen Erfolgsfaktor der schweizerischen Volkswirtschaft und gefährdet deren Stabilität. Schätzungsweise 80% der Unternehmen in der Schweiz zählen zu den Familienunternehmen. Zusammen mit den KMU bilden die Familienunternehmen das Rückgrat der Schweizer Wirtschaft.

Die Konsequenzen der JUSO-Initiative sind für die dynamische Schweizer Startup-Szene weitreichend und alarmierend. Ein zentrales Problem der Initiative liegt in ihrer Wirkung auf Gründer und Gründerinnen sowie Investoren und Investorinnen. Die von der JUSO angedachte Besteuerung soll rückwirkend gelten. Dies zwingt potenzielle Gründer und Gründerinnen sowie Investorinnen und Investoren, frühzeitig über einen Wegzug aus der Schweiz nachzudenken. Niemand will sich dem Risiko aussetzen, dass das mit viel Herzblut, persönlichem Engagement und Risikokapital aufgebaute Unternehmen nach dem Tod der Eigentümerschaft zerschlagen oder verkauft werden muss. Der noch grössere Schaden entsteht mittel- und langfristig, da die Schweiz für Firmenneugründungen deutlich an Attraktivität verliert und in Wachstumsbranchen ein geringeres Stellenwachstum verzeichnen wird.

Ein massiver Brain- und Capital-Drain sind das Resultat. Talente und Kapital, die für den Aufbau von Startups in der Schweiz unerlässlich sind, gehen verloren. Anstatt Innovation zu fördern, setzt die Initiative ein fatales Signal: Unternehmertum wird bestraft, statt belohnt. Dabei sind Startups nicht nur Innovationstreiber, sondern schaffen auch Arbeitsplätze und prägen den Wirtschaftsstandort Schweiz nachhaltig.

Mit dem Klima- und Innovationsgesetz und dem Stromversorgungsgesetz hat die Stimmbevölkerung den Willen zum Klimaschutz in der Schweiz unterstrichen. In der Wirtschaft wird die Dekarbonisierung ebenfalls aktiv vorangetrieben. 70 Prozent der SMI-Unternehmen haben sich konkrete Klimaziele gesetzt oder entsprechende Commitments abgegeben. Auch viele KMU und Familienunternehmen leisten mit innovativen Konzepten und Investitionen ihren Beitrag. Die JUSO-Initiative bremst diesen Fortschritt in zweierlei Hinsicht aus.

Zum einen setzen die eben genannten Bestrebungen auf Massnahmen, die namentlich auch die Bereiche mit den meisten Treibhausgas-Emissionen (Verkehr, Immobilien und Industrie) in die Pflicht nehmen. Die Initiative beinhaltet hingegen keine Lenkungseffekte; sie schafft keine Anreize für ein klimafreundlicheres Verhalten, da die Vermögenden die Steuer so oder so schulden würden.

Zum anderen würden KMU und Familienunternehmen durch die exzessiv hohen Steuern wichtige Mittel fehlen, um weiterhin in nachhaltigere Technologien und Produkte investieren zu können. Die Erbschaftssteuern würden zwar für den Klimaschutz eingesetzt, aber gleichzeitig würden sie Familienunternehmen daran hindern, zu einer umweltfreundlicheren Welt beizutragen.

Hinzukommt, dass die Initiative falsche Anreize für die Mittelverwendung setzt. Die erhobenen Mittel müssten von Bund und Kantonen zweckgebunden für die Klimapolitik ausgegeben werden. Für die Höhe der Ausgaben wären nicht die effektiven klimapolitischen Bedürfnisse massgebend, sondern der Umfang der mit der Erbschaftssteuer generierten Einnahmen. Dies birgt das Risiko ineffizienter und nicht bedarfsgerechter Ausgaben.

Die Initiative stellt einen erheblichen Eingriff in die föderalistische Ordnung der Schweiz und insbesondere in die Finanzautonomie der Kantone dar. Erbschafts- und Schenkungssteuern sind bisher Sache der Kantone. Die meisten Kantone verzichten bewusst darauf. Die Initiative hält zwar explizit fest, dass die kantonale Kompetenz zur Erhebung einer Erbschaftssteuer erhalten bleiben soll. Eine Erbschaftssteuer auf Bundesebene würde allerdings die Frage aufwerfen, wie gross der verbleibende Spielraum für die Kantone noch wäre.

Die von der JUSO geforderte Erbschaftssteuer unterhöhlt verschiedene Grundsätze der Besteuerung – allen voran den Grundsatz der Allgemeinheit der Besteuerung und den Grundsatz der Verhältnismässigkeit der Besteuerung. Durch den hohen Freibetrag ist lediglich ein bestimmter Personenkreis betroffen, was dem Grundsatz der Allgemeinheit der Besteuerung entgegensteht. Der enorme Steuersatz von 50 Prozent kann kaum als verhältnismässig angesehen werden und bringt die Initiative in Konflikt mit der Eigentumsgarantie. Da die Initiative besonders die Familienunternehmen trifft, ist auch die Wirtschaftsfreiheit tangiert. Die Volksinitiative der JUSO unterhöhlt somit nicht nur die Grundsätze der Besteuerung, sondern steht auch im Widerspruch zu verfassungsmässig garantierten Rechten.

Ausserdem fordert die Volksinitiative, dass der Bundesrat und die Kantone Massnahmen zur Verhinderung von Steuervermeidung ergreifen sollen. Näher ausgeführt ist dies aber weder im Initiativtext noch in den Erläuterungen dazu. Der Bundesrat kommt in seiner Botschaft zum Schluss, dass diese Forderung kaum umsetzbar ist. Denn aus rechtlichen Überlegungen ist eine Wegzugsteuer ausgeschlossen, weil ein Wegzug auch aus anderen Gründen als der Steuervermeidung erfolgen kann. Auch ein nachwirkendes Besteuerungsrecht ist nicht geeignet, um die von der JUSO verlangte Erbschaftssteuer wirksam durchzusetzen. Denn die Schweiz verfügt mit keinem Land über ein Abkommen, welches die grenzüberschreitende Durchsetzung von Steuerforderungen ermöglicht. Die geforderte Steuervermeidung ist somit kaum umsetzbar.

Studie

Swiss Family Business hat die Universität St.Gallen beauftragt in einer Studie die Auswirkungen der JUSO-Initiative auf die Steuererträge von Bund, Kantonen und Gemeinden und auf die Familienunternehmen zu untersuchen. Die Studie wurde von Reto Föllmi, Professor für Internationale Ökonomie und Prorektor Institute & Weiterbildung, sowie Stefan Legge, Vizedirektor Institut für Law & Economics (ILE-HSG), unter Mitarbeit von Dr. Christian Keuschnigg erarbeitet.

Das sagt die Studie

Die Studie zeigt auf, dass die zusätzliche Erbschaftssteuer derart einschneidend für die bereits stark besteuerten Betroffenen ist, dass es zu einer Abwanderung vermögender Personen kommen wird. In einem realistischen Szenario geht die Studie von einem jährlichen Netto-Rückgang der Gesamtsteuereinnahmen bei Bund, Kantonen und Gemeinden von über 2 Milliarden Franken aus. Insbesondere die Kantone würden erhebliche Einnahmeverluste erleiden.

Schlecht für Familienunternehmen und Wirtschaft

Die Studie zeigt zudem, dass die JUSO-Erbschaftssteuer bei mittleren und grossen Familienunternehmen eine Verkaufswelle auslösen oder deren Investitionen und Beschäftigung stark reduzieren wird. Dies schwächt die Vermögensbildung im Inland deutlich und die Eigentümerstruktur grösserer Unternehmen verlagert sich zunehmend von einheimischen auf ausländische Eigentümerinnen und Eigentümer. Darüber hinaus gefährdet der Abbau von Liquiditätsreserven bei Familienunternehmen und KMU die Stabilität der Schweizer Wirtschaft.